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Allgemeine Geschäftsbedingungen SUP & SURF Nijmegen und HOP & GO Nijmegen

SUP & SURF und HOP & GO Nijmegen sind Handelsnamen der Brabant Evenementen Groep B.V., die bei der Handelskammer unter der Nummer 74077287 eingetragen ist.

Artikel 1. Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in allen Verträgen, auf die sie Anwendung finden, gelten die folgenden Definitionen:
1.1 SUP & SURF Nijmegen (im Folgenden: SUP & SURF): das Unternehmen, das sich um beaufsichtigte oder unbeaufsichtigte Freizeitaktivitäten kümmert und Anleitungen zu diesen Aktivitäten sowie den Verleih des entsprechenden Materials gibt.
1.2 HOP & GO Nijmegen (im Folgenden: HOP & GO): Unternehmen, das sich um (unbegleitete) Freizeitaktivitäten kümmert und Anleitungen zu diesen Aktivitäten sowie den Verleih der dazugehörigen Materialien gibt.
1.3. Vertrag: Jeder Vertrag im weitesten Sinne des Wortes, der zwischen SUP & SURF/HOP & GO und dem Teilnehmer zustande kommt und jede Änderung oder Ergänzung dazu sowie alle (Rechts-)Handlungen zur Vorbereitung und Durchführung dieses Vertrages.
1.4. Aktivität: Eine Veranstaltung, ein Unterricht oder ein Transport, der von SUP & SURF/ HOP & GO angeboten oder organisiert wird, wie auf der Website aufgeführt und/oder im Vertrag genannt.
1.5 Teilnehmer: Das Unternehmen oder die natürliche Person, die mit SUP & SURF/ HOP & GO einen Vertrag über das Mieten, Vermieten, Kaufen, Reparieren und/oder die Teilnahme an einer (geführten) Aktivität abschließt.
1.6 Teilnehmer: Alle Personen, die Ausrüstung ausleihen und/oder an einer (beaufsichtigten) Aktivität gemäß der
Vertrag zwischen SUP & SURF/ HOP & GO und dem Teilnehmer, der auf der Grundlage der Anmeldung des Teilnehmers und auf Rechnung des Teilnehmers zustande kommt.
1.7 Miete: Die Miete von Ausrüstung in Bezug auf die Aktivität durch den Teilnehmer (und die Teilnehmerin), die SUP &
SURF/ HOP & GO werden dem Teilnehmer (und der Teilnehmerin) für einen vorher vereinbarten Zeitraum gegen Bezahlung durch den Teilnehmer zur Verfügung gestellt. Wenn der Teilnehmer einen E-Chopper von HOP & GO mietet, gelten die zusätzlichen Bestimmungen in Artikel 13 für den Vertrag zwischen dem Teilnehmer und HOP & GO.
1.8. Im Falle einer Vereinbarung oder der Bestimmungen von Artikel 2.1, wonach SUP & SURF/ HOP & GO Reparaturarbeiten zugunsten des Teilnehmers durchführt oder wonach SUP & SURF/ HOP & GO dem Teilnehmer Waren liefert oder liefern soll, gelten für die Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer und SUP & SURF/ HOP & GO zusätzlich die Bestimmungen der Artikel 14, 15, 16 und 17.

Artikel 2. Anwendbarkeit

2.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, Angebote, Offerten und Lieferungen von SUP & SURF/ HOP & GO mit dem Teilnehmer und gelten für alle diesbezüglichen (sonstigen) Handlungen, Arbeitsleistungen und Rechtshandlungen von SUP & SURF/ HOP & GO und dem Teilnehmer.
2.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und die Bestimmungen in Artikel 2.1 und finden sowohl innerhalb als auch außerhalb der Niederlande Anwendung, ungeachtet des Wohnsitzes oder der Niederlassung des Teilnehmers und/oder anderer an dem Vertrag beteiligter (dritter) Parteien und ungeachtet des Ortes, an dem der Vertrag geschlossen wurde oder hätte geschlossen werden müssen.

2.3 Abweichungen und/oder Ergänzungen zu einer Bestimmung des Vertrags und/oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden, und beziehen sich ausschließlich auf den betreffenden Vertrag oder die Bestimmungen in Artikel 2.1. Wenn SUP & SURF/ HOP & GO schriftlich Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt hat, ist der Teilnehmer nicht berechtigt, sich auf diese Änderungen in anderen Verträgen und auf die Bestimmungen von Artikel 2.1 zu berufen oder die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von SUP & SURF/ HOP & GO anzuwenden.

2.4 SUP & SURF/ HOP & GO ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Falls es Änderungen oder Ergänzungen gibt, wird SUP & SURF/ HOP & GO den Teilnehmer schriftlich informieren.
2.5 Soweit der Teilnehmer eigene und/oder andere Allgemeine Geschäftsbedingungen für anwendbar erklärt, sind diese für SUP & SURF/ HOP & GO nicht verbindlich und werden ausdrücklich zurückgewiesen, soweit sie von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen. Ein Vertrag kommt nicht zustande, wenn der Teilnehmer seine eigenen und/oder andere Allgemeine Geschäftsbedingungen für anwendbar erklärt, soweit sie von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen.

Artikel 3. Angebote, Abschluss und Inhalt von Vereinbarungen

3.1 Der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und SUP & SURF/ HOP & GO kann auf die folgenden drei Arten geschlossen werden.
3.1.1 Der Teilnehmer sendet eine Anfrage an SUP & SURF/ HOP & GO für eine (nicht) geführte Freizeitaktivität und/oder (Verleih) von dazugehörigem Material, woraufhin SUP & SURF/ HOP & GO dem Teilnehmer einen Kostenvoranschlag oder ein Angebot und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusendet, die der Teilnehmer unterschrieben an SUP & SURF/ HOP & GO zurücksenden muss. Alle Angebote von SUP & SURF/ HOP & GO sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Enthält ein Angebot ein freibleibendes Angebot und wird dieses angenommen, so ist SUP & SURF/ HOP & GO berechtigt, das Angebot innerhalb von zwei Werktagen nach Zugang der Annahme zu widerrufen. Nachdem SUP & SURF/ HOP & GO ein bestätigtes Angebot oder eine Buchung des Teilnehmers erhalten hat, erhält der Teilnehmer eine Auftragsbestätigung zur Information, nach der der Vertrag abgeschlossen ist. Ab dem Zeitpunkt, an dem SUP & SURF/ HOP & GO die Arbeit mit einem bestätigten Kostenvoranschlag oder Angebot aufnimmt, wird davon ausgegangen, dass der Vertrag zu den im Vertrag und in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bedingungen abgeschlossen wurde.
3.1.2 Der Teilnehmer bucht direkt über die Website und/oder das Kontaktformular, wobei diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen digital zur Verfügung gestellt werden und von der Website heruntergeladen werden können, woraufhin der Teilnehmer zustimmt und der Vertrag geschlossen wird. Ab dem Zeitpunkt, an dem SUP & SURF/ HOP & GO mit der Bearbeitung einer bestätigten Buchung beginnt, wird davon ausgegangen, dass der Vertrag zu den in der Buchung und in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bedingungen geschlossen wurde. Es können Änderungs- oder Stornierungsgebühren anfallen, die in Abschnitt 7 näher erläutert werden.
3.1.3 Der Teilnehmer schließt einen Vertrag mit SUP & SURF/ HOP & GO am Standort von SUP & SURF/ HOP & GO ab. Dem Teilnehmer wird ein Vertrag vorgelegt, in dem diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgehändigt werden. Wenn der Teilnehmer die Vereinbarung unterzeichnet und diesen Bedingungen zustimmt, kommt die Vereinbarung zustande. Von dem Moment an, in dem SUP & SURF die Arbeit mit dem unterzeichneten Vertrag aufnimmt, wird davon ausgegangen, dass der Vertrag unter den besonderen Bedingungen, wie sie im Vertrag und in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegt sind, zustande gekommen ist, und es können Änderungs- oder Stornierungsgebühren anfallen, die in Klausel 7 näher erläutert werden.
3.2. Der Teilnehmer, der im Namen oder im Auftrag des Teilnehmers einen Vertrag mit SUP & SURF/ HOP & GO abschließt, haftet gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag.
3.3. Die angegebenen Preise für zusammengesetzte Angebote gelten nur, wenn ein Angebot in seiner Gesamtheit angenommen wird. Wenn der Teilnehmer einem Teil der Vereinbarung zustimmt, folgt ein neues Angebot, in dem Preisänderungen möglich sind. Die Angebote oder Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für künftige Verträge.
3.4 SUP & SURF/ HOP & GO ist berechtigt, Anfragen gemäß Artikel 3.1.1 und Artikel 3.1.3 und Buchungen gemäß Artikel 3.1.2 zum Abschluss von Verträgen mit dem Teilnehmer ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Artikel 4. Rechte und Pflichten SUP & SURF

4.1. SUP & SURF/ HOP & GO erfüllt jeden Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und ist berechtigt, Dritte einzuschalten, wenn dies für die ordnungsgemäße Ausführung des erteilten Auftrags erforderlich ist.
4.2. SUP & SURF/ HOP & GO sorgt dafür, dass die zur Verfügung gestellte Ausrüstung in gutem Zustand ist.
4.3. Die Erfüllung des Vertrages erfolgt auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses herrschenden Umstände und kann von Leistungen Dritter oder von Daten abhängen, die SUP & SURF/ HOP & GO von Dritten zur Verfügung gestellt werden.

Artikel 5. Rechte und Pflichten Teilnehmer (und Teilnehmerin)

5.1. Der Teilnehmer (und die Teilnehmerin) müssen SUP & SURF/ HOP & GO alle Informationen zur Verfügung stellen, die für die korrekte Durchführung einer Aktivität/Miete notwendig sind. Diese Informationen umfassen unter anderem:
a. Der Teilnehmer (und die Teilnehmerin) erklärt, dass er/sie bei guter Gesundheit ist;
b. Der Teilnehmer (und die Teilnehmerin) erklärt, dass er/sie nicht unter dem Einfluss von Drogen und/oder Alkohol steht. Der Gebrauch dieser Geräte ist während der Aktivität/Miete verboten;

c. Die Teilnehmerin (und die Teilnehmerin) erklärt, dass sie während der Aktivität/Miete nicht schwanger ist.
d. Bei Vereinbarungen mit SUP & SURF erklärt der Teilnehmer (und der Teilnehmer) vor und ggf. während der Aktivität, dass er (und der Teilnehmer) einen Schwimmschein hat oder über gute Schwimmkenntnisse verfügt;
5.2. Der Teilnehmer kümmert sich um die von SUP & SURF/ HOP & GO gemietete Ausrüstung und erklärt hiermit, dass er (und der Teilnehmer) diese Gegenstände ausschließlich für den vereinbarten Zweck und in Übereinstimmung mit den von SUP & SURF/ HOP & GO zur Verfügung gestellten Bedienungsanleitungen und den von SUP & SURF/ HOP & GO erteilten Anweisungen verwenden wird.
5.3 Bei Verträgen mit SUP & SURF/ HOP & GO haftet der Teilnehmer bis zur Rückgabe – wie ein Eigentümer, Besitzer und Nutzer – für alle Beschädigungen, Verluste oder Zerstörungen der gemieteten und/oder zur Verfügung gestellten Gegenstände. sowie für Schäden, die durch und/oder mit diesen Gegenständen durch den Teilnehmer und/oder Teilnehmerin verursacht werden).

5.4 Das von SUP & SURF/ HOP & GO für die Durchführung der Aktivität/des Verleihs zur Verfügung gestellte Material muss vom Teilnehmer (und Teilnehmer der Aktivität/des Verleihs) nach Beendigung der Aktivität/des Verleihs in demselben guten technischen und äußeren Zustand zurückgegeben werden. Als Zeitpunkt der Rückgabe gilt der Zeitpunkt, an dem SUP & SURF/ HOP & GO die gemieteten oder zur Verfügung gestellten Gegenstände ordnungsgemäß und vollständig erhalten hat und SUP & SURF/ HOP & GO Gelegenheit hatte, die gemieteten oder zur Verfügung gestellten Gegenstände zu prüfen.

5.5 Der Teilnehmer haftet für Schäden an der gemieteten oder zur Verfügung gestellten SUP & SURF/ HOP & GO Ausrüstung. Der Teilnehmer ist verpflichtet, SUP & SURF/ HOP & GO den Schaden und/oder den Wert des (fehlenden) Teils zu ersetzen, wie er dann von SUP & SURF/ HOP & GO berechnet wird. Für Vereinbarungen zwischen dem Teilnehmer und SUP & SURF berechnet SUP & SURF dem Teilnehmer bei Verlust oder Beschädigung eines Paddels durch den Teilnehmer und/oder den Teilnehmer eine Pauschale von 75 €, ohne dass SUP & SURF verpflichtet ist, den Schaden nachzuweisen, und unbeschadet des Rechts von SUP & SURF, Schadenersatz zu fordern, wenn und soweit der Schaden diesen Betrag übersteigt.

5.6 Dem Teilnehmer und dem Teilnehmer ist es nicht gestattet, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SUP & SURF/ HOP & GO Veränderungen jeglicher Art an den gemieteten oder zur Verfügung gestellten Gegenständen vorzunehmen und/oder diese zu bemalen und/oder zu bekleben (z.B. mit Aufklebern) oder in sonstiger Weise ihr Aussehen zu verändern. Verstößt der Teilnehmer und/oder die Teilnehmerin gegen die Bestimmungen des vorstehenden Satzes, hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin SUP & SURF/ HOP & GO alle Kosten zu erstatten, die mit der Rückführung dieser Gegenstände in den ursprünglichen Zustand verbunden sind.

5.7. SUP & SURF/ HOP & GO reserviert die Ausrüstung für den Teilnehmer (und die Teilnehmerin) entsprechend der vom Teilnehmer angegebenen Personenzahl. SUP & SURF/ HOP & GO kann diese Ausrüstung an diesem Tag nicht an andere Personen vermieten, daher erhält der Teilnehmer eine Rechnung, die auf dieser Anzahl basiert. Wenn am Tag des Ausflugs letztlich weniger Personen anwesend sind, wird dies nicht mehr abgerechnet und die Kosten werden vollständig vom Teilnehmer getragen.
5.8 Dem Teilnehmer ist es nicht gestattet, die gemieteten oder überlassenen Gegenstände ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SUP & SURF/ HOP & GO zu nutzen, zur Verfügung zu stellen oder an Dritte weiterzuvermieten. Verstößt der Teilnehmer gegen den vorstehenden Satz, hat SUP & SURF/ HOP & GO ohne weitere Inverzugsetzung und/oder gerichtliche Intervention Anspruch auf eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von EURO 10.000,00 (in Worten: zehntausend Euro) pro Verstoß und EURO 10.000,00 (in Worten: zehntausend Euro) für jeden angefangenen Tag, an dem der Verstoß andauert, höchstens jedoch EURO 100.000,00 (in Worten: einhunderttausend Euro), ohne dass SUP & SURF/ HOP & GO verpflichtet ist, Schadenersatz zu leisten, und unbeschadet des Rechts von SUP & SURF/ HOP & GO, Schadenersatz zu fordern, wenn und soweit der Schadenersatz die Höhe der Geldbußen übersteigt.
5.9. Der Teilnehmer und die Teilnehmerin sind verpflichtet, jederzeit die auf dem Wasser und in der Nähe des Wassers geltenden Anstandsregeln zu beachten. Teilnehmer und Teilnehmerin respektieren die natürliche Umwelt und ihre Regeln. Es ist dem Teilnehmer und der Teilnehmerin untersagt, gemietete oder zur Verfügung gestellte Gegenstände ohne schriftliche Zustimmung von SUP & SURF an einen anderen als den vereinbarten Ort zu bringen.
5.10 Der Teilnehmer ist verpflichtet, dem Teilnehmer alle in diesem Artikel erwähnten Verpflichtungen zu unterbreiten oder mitzuteilen (mündlich/schriftlich) und dafür zu sorgen, dass der Teilnehmer diese Verpflichtungen versteht und sie auf seine Verantwortung einhält.

Artikel 6. Risiko, Haftung und Entschädigung

6.1. SUP & SURF/ HOP & GO kann vom Teilnehmer (und Teilnehmerin) nicht haftbar gemacht werden für Personen- oder Sachschäden jeglicher Art, unabhängig von der Ursache, vor, während oder als Folge der Aktivität/Miete an den Teilnehmer und/oder Teilnehmerin.
6.2. Die Teilnahme an einer von SUP & SURF/ HOP & GO organisierten Aktivität/Miete erfolgt auf eigenes Risiko des Teilnehmers (und der Teilnehmerin). Wenn der Teilnehmer eine Vereinbarung mit SUP & SURF/ HOP & GO eingeht, akzeptiert er (und der Teilnehmer) sein eigenes Risiko.

6.3. Im Falle von (immateriellen) Schäden an Dritten werden die Kosten vom Teilnehmer (und der Teilnehmerin) zurückgefordert. Der Teilnehmer hat SUP & SURF/ HOP & GO für (immaterielle) Schäden an Dritten, für die SUP & SURF/ HOP & GO haftbar gemacht wird, in vollem Umfang schadlos zu halten und diesen Dritten Schadenersatz zu leisten oder SUP & SURF/ HOP & GO freizustellen und die Haftung zu übernehmen.
6.4. Sollte SUP & SURF/ HOP & GO für einen Schaden, den der Teilnehmer und/oder die Teilnehmerin infolge der Erfüllung des Vertrages erleidet, rechtlich haftbar sein, so beschränkt sich diese Haftung auf maximal die Beträge, die dem Teilnehmer im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages in Rechnung gestellt und gezahlt werden, oder auf die Summe, die von der Versicherungsgesellschaft von SUP & SURF/ HOP & GO in diesem Zusammenhang zu zahlen ist.
6.5. Fahrlässigkeit seitens des Teilnehmers und/oder des Teilnehmers (z.B. Nichteinhaltung der Anweisungen von SUP & SURF/ HOP & GO), Nichterfüllung des Vertrages in anderer Weise oder in Bezug auf die korrekte oder rechtzeitige Erfüllung des Vertrages oder Unvollständigkeit seitens des Teilnehmers in Bezug auf Informationen, die der Teilnehmer und/oder der Teilnehmer vernünftigerweise verstehen musste oder hätte verstehen müssen, dass er SUP & SURF/ HOP & GO vor der Erfüllung des Vertrages hätte informieren müssen, schließt jegliche Haftung seitens SUP & SURF/ HOP & GO aus.
6.6. SUP & SURF/ HOP & GO kann vom Teilnehmer und/oder Teilnehmer in keiner Weise für Schäden an persönlichen Gegenständen oder deren Verlust haftbar gemacht werden.
6.7. Im Falle einer Aktivität vor Ort ist der Teilnehmer (und die Teilnehmerin) für eine sichere Arbeitsumgebung von SUP & SURF/ HOP & GO verantwortlich. Stellt eine SUP & SURF/ HOP & GO Aufsichtsperson fest, dass die Arbeitsumgebung nicht ausreichend sicher ist, ist SUP & SURF/ HOP & GO berechtigt, die Arbeit einzustellen und den Vertrag zu kündigen. SUP & SURF/ HOP & GO ist außerdem berechtigt, vom Teilnehmer den ihm entstandenen Schaden oder die Stornierungskosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, zu verlangen.

Artikel 7. Stornierung

7.1. Die Stornierung durch den Teilnehmer muss schriftlich erfolgen. Eine Stornierung gilt erst dann als erfolgt, wenn sie vom Teilnehmer unterzeichnet und im Besitz von SUP & SURF/ HOP & GO ist. Im Falle einer Verschiebung oder Stornierung durch den Teilnehmer werden die folgenden Kosten dem Teilnehmer in Rechnung gestellt:
a. Im Falle einer Stornierung bis zu 1 Woche vor Beginn der Aktivität/des Verleihs: 25% des in der Auftragsbestätigung genannten Betrags.
b. Im Falle einer Stornierung bis zu 72 Stunden vor Beginn der Aktivität/des Verleihs: 50% des in der Auftragsbestätigung genannten Betrags.

c. Im Falle einer Stornierung bis zu 24 Stunden vor Beginn der Aktivität/des Verleihs: 75% des in der Auftragsbestätigung genannten Betrags.
d. Im Falle einer Stornierung am Tag der Aktivität/des Verleihs: 100% des in der Auftragsbestätigung genannten Betrags.
7.2. Verschiebt der Teilnehmer die Aktivität/Miete, so gilt dies als Stornierung, es sei denn, es wird ein neuer Termin mit SUP & SURF/ HOP & GO vereinbart und eine Einigung über eventuell anfallende Zusatzkosten erzielt.
7.3. Verzögert sich die Erfüllung des Vertrages durch den Teilnehmer, ist SUP & SURF/ HOP & GO berechtigt, dem Teilnehmer die zusätzliche Zeit im Verhältnis zum vereinbarten Stundenpreis in Rechnung zu stellen oder die Aktivität/Miete zu verkürzen, ohne dass der Teilnehmer Anspruch auf Rückerstattung oder Ermäßigung hat.
7.4. Eine Stornierung durch SUP & SURF/ HOP & GO macht SUP & SURF/ HOP & GO gegenüber dem Teilnehmer in keiner Weise schadensersatzpflichtig. Sobald SUP & SURF/ HOP & GO Kenntnis davon erlangt, dass die geplante und vereinbarte Aktivität/Miete nicht oder nur teilweise stattfinden kann, ist SUP & SURF/ HOP & GO verpflichtet, den Teilnehmer unverzüglich zu informieren (unabhängig davon, ob ein Alternativangebot vorliegt oder nicht). Verzichtet der Teilnehmer auf diese alternative Aktivität/Miete, so ist SUP & SURF/ HOP & GO verpflichtet, dem Teilnehmer die erhaltenen Beträge unverzüglich zurückzuerstatten, es sei denn, es wurde bereits ein alternatives Angebot im Vertrag gemacht, dem der Teilnehmer zugestimmt hat.

Artikel 8. Höhere Gewalt

8.1 Im Falle höherer Gewalt ist SUP & SURF/ HOP & GO berechtigt, die Erfüllung des Vertrages auszusetzen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dem Teilnehmer gegenüber schadenersatzpflichtig zu sein.
8.2 Unter höherer Gewalt wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, neben der Definition im Gesetz und in der Rechtsprechung, jede von außen kommende, vorhersehbare oder unvorhersehbare Ursache verstanden, auf die SUP & SURF/ HOP & GO keinen Einfluss hat und die SUP & SURF/ HOP & GO daran hindert, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Darunter fallen: Streik, Tod, Brand, Transport, Behinderung, Belästigung und allgemein alle unvorhergesehenen Umstände, aufgrund derer die Einhaltung des Vertrags vom Auftragnehmer nicht mehr verlangt werden kann. Dies gilt auch für bestimmte Wetterbedingungen.

8.3 SUP & SURF/ HOP & GO kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn SUP & SURF/ HOP & GO mit einer oder mehreren Verpflichtungen aus dem Vertrag in Verzug geraten ist.
8.4 SUP & SURF/ HOP & GO ist darüber hinaus nicht verpflichtet, eine Verpflichtung zu erfüllen, wenn SUP & SURF/ HOP & GO durch einen Umstand daran gehindert wird, der nicht von ihr verschuldet ist und der nicht durch ein Gesetz, einen Rechtsakt oder eine allgemein anerkannte Praxis zu ihren Lasten geht. In diesem Fall ist SUP & SURF/ HOP & GO berechtigt, Buchungen und Reservierungen zu stornieren und dem Teilnehmer ein anderes Datum und eine andere Uhrzeit vorzuschlagen.

Artikel 9. Zahlung

9.1. Nachdem die Aktivität/Miete stattgefunden hat, wird SUP & SURF/ HOP & GO dem Teilnehmer eine Rechnung schicken. Diese Rechnung muss innerhalb von 14 Tagen bezahlt werden.
9.2. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist schuldet der Teilnehmer, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf, ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung Zinsen in Höhe der geltenden gesetzlichen Handelszinsen, die für Unternehmen auf mindestens 8 % des Rechnungsbetrags festgelegt sind, oder der geltenden gesetzlichen Zinsen, die auf mindestens 2 % des Rechnungsbetrags festgelegt sind.
9.3 Nach Ablauf dieser Mahnung befindet sich der Teilnehmer von Rechts wegen in Verzug und ist verpflichtet, die dadurch entstandenen außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Kosten in voller Höhe zu erstatten, wobei die außergerichtlichen Kosten entweder nach dem Gesetz über die Standardisierung der außergerichtlichen Inkassokosten und der dazugehörigen Verordnung oder dem Rapport Voor-werk II berechnet werden.

Artikel 10. Verzug und Kündigung

10.1 Erfüllt der Teilnehmer eine Verpflichtung, die sich für ihn aus dem mit SUP & SURF/ HOP & GO geschlossenen Vertrag oder aus dem Gesetz ergibt, nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig, so befindet er sich ohne Inverzugsetzung in Verzug und SUP & SURF/ HOP & GO ist berechtigt, die Erfüllung des Vertrages auszusetzen.

und/oder diesen Vertrag und die unmittelbar damit zusammenhängenden Verträge ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass SUP & SURF/ HOP & GO zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet ist und unbeschadet der weiteren Rechte von SUP & SURF/ HOP & GO.
10.2 Im Falle der (vorläufigen) Zahlungseinstellung oder des Konkurses des Teilnehmers, der Einstellung oder Liquidation des Geschäftsbetriebs des Teilnehmers oder – wenn es sich bei dem Teilnehmer um eine natürliche Person handelt – der Unterstellung des Teilnehmers unter Zwangsverwaltung werden alle Verträge mit dem Teilnehmer von Rechts wegen beendet, es sei denn, SUP & SURF/ HOP & GO teilt dem Teilnehmer innerhalb einer angemessenen Frist mit, dass er die Erfüllung des/der betreffenden Vertrags/Verträge ganz oder teilweise verlangt; in diesem Fall ist SUP & SURF/ HOP & GO berechtigt, die Erfüllung des/der betreffenden Vertrags/Verträge ohne Inverzugsetzung auszusetzen. GO teilt dem Teilnehmer innerhalb einer angemessenen Frist mit, dass es die Erfüllung der gesamten oder eines Teils der betreffenden Vereinbarung(en) verlangt; in diesem Fall ist SUP & SURF/ HOP & GO berechtigt, die Erfüllung der betreffenden Vereinbarung(en) unbeschadet der sonstigen Rechte von SUP & SURF/ HOP & GO auszusetzen, bis die Zahlung in angemessener Weise sichergestellt ist.
10.3 SUP & SURF/ HOP & GO ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn auf Seiten des Teilnehmers ein Fall von höherer Gewalt vorliegt. Der Teilnehmer ist dann verpflichtet, SUP & SURF/ HOP & GO alle entstandenen und noch entstehenden Kosten zu erstatten.
10.4 In jedem der in den Absätzen 1, 2, 3 und 4 genannten Fälle werden alle Forderungen von SUP & SURF/ HOP & GO gegenüber dem Teilnehmer sofort fällig und der Teilnehmer ist verpflichtet, gemietete oder unbezahlte Waren sofort zurückzugeben, und SUP & SURF/ HOP & GO ist berechtigt, die Räumlichkeiten des Teilnehmers zu betreten, um diese Waren in Besitz zu nehmen.

Artikel 11. Urheberrecht und Bildrechte

11.1. Bei der Teilnahme an einer von SUP & SURF/ HOP & GO organisierten Aktivität/Miete wird Foto- und Videomaterial aufgenommen. Wenn der Teilnehmer (oder Teilnehmer einer Aktivität/eines Verleihs) nicht fotografiert oder gefilmt werden möchte, muss dies SUP & SURF/ HOP & GO im Voraus ausdrücklich mitgeteilt werden.
11.2. SUP & SURF/ HOP & GO behält sich das Recht vor, Fotos von der Aktivität/Vermietung auf ihrer Website und/oder auf ihren Social Media Accounts zu veröffentlichen.
11.3. An allen zugunsten des Teilnehmers hergestellten Produkten, erbrachten Dienstleistungen etc. behält sich SUP & SURF/ HOP & GO ausdrücklich alle Urheberrechte oder sonstigen immateriellen Schutzrechte vor, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Verwendung oder anderweitige Nutzung der Entwürfe und/oder Ideen von SUP & SURF/ HOP & GO ist strengstens untersagt, es sei denn, SUP & SURF/ HOP & GO hat seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung erteilt und alle von SUP & SURF/ HOP & GO diesbezüglich festgelegten Bedingungen wurden vollständig erfüllt.

11.4. Wenn der Teilnehmer die Bestimmungen des vorstehenden Absatzes nicht einhält, ist SUP & SURF/ HOP & GO ohne weitere Inverzugsetzung und/oder gerichtliche Intervention berechtigt, eine sofort fällige und zahlbare Vertragsstrafe in Höhe von EURO 10.000,00 (in Worten: zehntausend Euro) pro Verstoß und €10.000,00 (in Worten: zehntausend Euro) für jeden Tag oder einen Teil davon, an dem der Verstoß andauert, bis zu einem Höchstbetrag von EURO 100.000,00 (in Worten: einhunderttausend Euro), ohne dass SUP & SURF/ HOP & GO verpflichtet ist, einen Schaden nachzuweisen, und unbeschadet des Rechts von SUP & SURF/ HOP & GO, Schadensersatz zu fordern, wenn und soweit der Schaden den Betrag der Strafen übersteigt.

Artikel 12. Anwendbares Recht

12.1. Auf den Vertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie auf alles, was in Artikel 2 erwähnt wird, findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. SUP & SURF/ HOP & GO steht es frei, hiervon abzuweichen und das Recht des Landes, in dem der Teilnehmer seinen Sitz hat, oder europäisches Recht anzuwenden. Darüber hinaus kann sich SUP & SURF/ HOP & GO auch auf die Bestimmungen des Wiener Kaufrechtsübereinkommens berufen. All dies ohne vorherige Benachrichtigung des Teilnehmers.

12.2. Alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, unterliegen, soweit gesetzlich nicht anders vorgeschrieben, dem Urteil des zuständigen Gerichts in Nijmegen. SUP & SURF/ HOP & GO ist jedoch berechtigt, den Teilnehmer vor anderen Gerichten zu verklagen, die für die Entscheidung über diese Ansprüche zuständig sind, unabhängig davon, ob es sich um konkurrierende Ansprüche handelt oder nicht.
12.3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des zugrundeliegenden Vertrages ganz oder teilweise nichtig und/oder ungültig und/oder nicht durchsetzbar sein, sei es aufgrund einer gesetzlichen Regelung, einer gerichtlichen Entscheidung oder anderweitig, so hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit aller anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des zugrundeliegenden Vertrages.
12.4. Kann eine Bestimmung des Vertrages oder eines Teils des Vertrages aus rechtlichen Gründen nicht geltend gemacht werden, so bleibt der übrige Teil des Vertrages in vollem Umfang wirksam, sofern die Bestimmungen des nicht geltend gemachten Teils so geändert werden, dass sie geltend gemacht werden können, wobei die Absicht der Parteien in Bezug auf die ursprüngliche Bestimmung oder den ursprünglichen Teil so weit wie möglich beibehalten wird.

Artikel 13. Zusätzliche Bedingungen für den Vertrag zwischen HOP & GO und dem Teilnehmer über die Vermietung von E-Choppern

13.1. Leiht der Teilnehmer in Erfüllung des Vertrages mit HOP & GO einen E-Chopper, so wird dieser nur an Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises, eines gültigen Mofa- und/oder PKW-Führerscheins und eines ausgefüllten und unterschriebenen Formulars überlassen. Für einen gültigen Mopedführerschein und/oder Autoführerschein muss der Teilnehmer seit mindestens einem Jahr im Besitz des für den E-Chopper geltenden Führerscheins sein und darf in den letzten 5 Jahren keinen Führerscheinentzug erlitten haben oder haben. Dies wird von HOP & GO vor der Anmietung überprüft. Wenn der Teilnehmer dies nicht einhält, kann er keinen E-Chopper von HOP & GO mieten. Anschließend wird jeder Teilnehmer vor dem Verleih sowohl theoretisch als auch praktisch eingewiesen, und der Teilnehmer muss vor dem Verleih ausreichende Geschicklichkeit im Umgang mit dem E-Chopper nachweisen. Stellt HOP & GO nach eigenem Ermessen fest, dass der Teilnehmer nicht über genügend Geschicklichkeit/Fertigkeit verfügt, um einen E-Chopper zu fahren, oder nicht in der Lage ist, die Anweisungen zu befolgen, kann der Teilnehmer keinen E-Chopper von HOP & GO mieten. Entscheidet HOP & GO unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen in diesem Absatz, dass der Teilnehmer den E-Chopper nicht nutzen kann, ist SUP & SURF/ HOP & GO berechtigt, den/die unmittelbar damit zusammenhängenden Vertrag/Verträge ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass SUP & SURF/ HOP & GO gegenüber dem/den Teilnehmer(n) zu einer Entschädigung verpflichtet ist und unbeschadet der weiteren Rechte von SUP & SURF/ HOP & GO.

13.2 HOP & GO überlässt dem Teilnehmer den E-Chopper nur und ausschließlich für die Dienstleistung einer individuellen Nutzung und/oder Tour und/oder geführten Nutzung, wobei es dem Teilnehmer untersagt ist, den Zweck für eine andere Nutzung zu ändern. Die unsachgemäße Benutzung des E-Choppers und die Nichteinhaltung der Verkehrsregeln liegen in der alleinigen Verantwortung des Teilnehmers, vorbehaltlich der Vereinbarung mit HOP & GO. HOP & GO ist in Verbindung mit den Bestimmungen in Artikel 6 von jeglicher Unvorsichtigkeit des Teilnehmers während der Laufzeit dieses Vertrages befreit.

13.3 Vorbehaltlich und in Anwendung von Artikel 5.8 ist es dem Teilnehmer untersagt, den E-Chopper, auf den sich dieser Vertrag bezieht, ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen, zu verleihen oder unterzuvermieten; in diesem Fall hat HOP & GO das Recht, diesen Vertrag zu kündigen, unbeschadet des Rechts von HOP & GO, die in Artikel 5.8 beschriebene Vertragsstrafe zu fordern.
13.4. HOP & GO haftet in keinem Fall für andere Personen als die Teilnehmer, die durch die Anmietung dieses Dienstes gemäß den Bestimmungen von Artikel 6 autorisiert wurden.

13.5. Die E-Chopper werden von HOP & GO vollständig überholt und in einwandfreiem Zustand zur Nutzung durch den Teilnehmer geliefert, so dass der Teilnehmer die Verpflichtung hat, die E-Chopper in demselben Zustand zurückzugeben, in dem sie geliefert wurden, wie in Artikel 5.4 weiter festgelegt. Der E-Chopper wird dem Teilnehmer von HOP & GO zur Miete zur Verfügung gestellt, einschließlich Kennzeichen und Haftpflichtversicherung auf dem Fahrzeug.
13.6. Der Teilnehmer zahlt bei Vertragsabschluss mit HOP & GO eine Kaution in bar oder per Kreditkarte als Garantie für die Handhabung des Fahrzeugs, die bei Vertragsende nach Überprüfung der unschädlichen Rückgabe des Fahrzeugs gemäß Artikel 5.4 und 13.5 zurückerstattet wird. HOP & GO ist nicht verpflichtet, dem Teilnehmer Zinsen auf diesen Betrag zu zahlen.

13.7. Zusätzlich zu Artikel 5.5. Beschädigungen oder Brüche, die während der Vertragslaufzeit am E-Chopper auftreten, werden vom Teilnehmer mit der Vertragskaution verrechnet, unbeschadet des Rechts von HOP & GO, vom Teilnehmer Schadensersatz zu verlangen, wenn und soweit der Schaden die Kaution übersteigt.
13.8. In Verträgen zwischen dem Teilnehmer und HOP & GO ist der Teilnehmer verpflichtet, die Miete an HOP & GO zu zahlen, trotz eines eventuellen Diebstahls, so lange der Vertrag dauert. Diebstahl in diesem Sinne ist nicht auf den Tatbestand des § 310 StGB beschränkt, sondern gilt für jede Wegnahme der Mietsache durch einen Dritten und geht zu Lasten des Teilnehmers. Im Falle eines Diebstahls ist der Teilnehmer verpflichtet, HOP & GO innerhalb von 48 Stunden den Neuwert des von ihm gemieteten Objekts zu erstatten, abzüglich einer eventuellen Erstattung durch den Versicherer an HOP & GO. Wenn HOP & GO dem Teilnehmer zur Erfüllung des Vertrags andere Gegenstände und/oder Materialien zur Überbrückung des Diebstahls liefert, ist der Teilnehmer verpflichtet, die damit verbundenen Kosten gesondert an HOP & GO zu zahlen, unbeschadet des Neuwertersatzes, den HOP & GO vom Teilnehmer erhält.

13.9. Das Abkommen kann am Ende verlängert werden, wenn beide Parteien zustimmen. Wird die Frist nicht verlängert, so ist der Teilnehmer verpflichtet, das Fahrzeug in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es erhalten hat, unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 5.4. und Artikel 13.5.
13.10. Zusätzlich zu Artikel 3.1.3. Dem Teilnehmer wird der vereinbarte Preis für die E-Chopper-Miete bei Übergabe des Fahrzeugs und Unterzeichnung des Vertrags in Rechnung gestellt. Der fällige Betrag ist vom Teilnehmer sofort zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu zahlen.

13.11. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit den E-Choppern beträgt 25 km/h; diese Geschwindigkeit darf unter keinen Umständen überschritten werden. Für E-Chopper gelten die allgemeinen Verkehrsvorschriften in den Niederlanden. Diese dürfen auch unter keinen Umständen überschritten werden. E-Chopper dürfen keine Autostraßen (Autobahnen) benutzen, da E-Chopper in den Niederlanden gesetzlich verpflichtet sind, Fahrradwege zu benutzen. Unter keinen Umständen kann HOP & GO vom Teilnehmer für unsachgemäßen Gebrauch oder Nichteinhaltung dieser Klausel haftbar gemacht werden. Der Teilnehmer stellt HOP & GO von allen Ansprüchen in Bezug auf Bußgelder, Zuschläge und/oder andere (Geld-)Sanktionen Dritter frei, die HOP & GO aufgrund der Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses Artikels durch den Teilnehmer auferlegt werden könnten, und zahlt diese Bußgelder, Zuschläge und/oder anderen (Geld-)Sanktionen an diese Dritten oder stellt HOP & GO frei und übernimmt die Haftung. 13.12 Unfälle und Zusammenstöße, die der Teilnehmer mit dem E-Chopper verursacht, gehen zu seinen Lasten, unbeschadet der Bestimmungen der Artikel 5 und 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Teilnehmer stellt HOP & GO von jeglichen Ansprüchen in Bezug auf die Haftung Dritter gegenüber HOP & GO frei, und der Teilnehmer zahlt diesen Dritten Schadenersatz oder hält HOP & GO schadlos und übernimmt die Haftung, soweit diese nicht von der Haftpflichtversicherung gedeckt ist.

13.13. Der Teilnehmer haftet für alle Schäden, die HOP & GO entstehen, wenn der Teilnehmer den E-Chopper nach Beendigung der Aktivität/Miete nicht unverzüglich ordnungsgemäß abgibt. Dieser Schaden beträgt mindestens 30 Prozent des Neuwertes der betreffenden gemieteten oder zur Verfügung gestellten Gegenstände und ist sofort fällig, unbeschadet des Rechts von HOP & GO, den tatsächlich erlittenen Schaden geltend zu machen.
13.14 HOP & GO behält sich das Recht vor, den Vertrag bei Verstoß des Teilnehmers gegen eine der in diesem Artikel genannten Bestimmungen zu kündigen.

Artikel 14. Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Lieferung (Lieferzeit, Lieferung, Gefahr)

14.1. Im Falle eines Vertrags oder der Bestimmungen von Artikel 2.1, wonach SUP & SURF/ HOP & GO dem Teilnehmer Waren zu liefern hat, gilt die im Angebot/der Offerte und/oder im Vertrag vereinbarte Lieferfrist nicht als strikte Frist und ist nur annähernd angegeben, auch wenn die angegebene Frist vom Teilnehmer ausdrücklich akzeptiert wird. Im Falle einer verspäteten Lieferung kommt SUP & SURF/ HOP & GO daher erst nach schriftlicher Inverzugsetzung in Verzug.

14.2. In jedem Fall, aber nicht ausschließlich, verlängert sich die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist automatisch um den Zeitraum bzw. die Zeiträume, in denen:
– Eine Verzögerung bei der Herstellung und/oder dem Versand und/oder der Montage und/oder ein anderer Umstand, der die Erfüllung vorübergehend verhindert, unabhängig davon, ob dies SUP & SURF/ HOP & GO zuzuschreiben ist oder nicht;
– Der Teilnehmer kommt einer oder mehreren Verpflichtungen gegenüber SUP & SURF/ HOP & GO nicht nach oder es besteht die begründete Befürchtung, dass er diese nicht erfüllen wird, unabhängig davon, ob die Gründe dafür begründet sind oder nicht;
– Der Teilnehmer versetzt SUP & SURF/ HOP & GO nicht in die Lage, den Vertrag zu erfüllen; dies ist unter anderem dann der Fall, wenn der Teilnehmer es unterlässt, SUP & SURF/ HOP & GO den Erfüllungsort mitzuteilen oder die zur Erfüllung erforderlichen Daten, Gegenstände oder Einrichtungen zur Verfügung zu stellen.
14.3. Der Teilnehmer muss die von SUP & SURF/ HOP & GO gekauften Waren oder Dienstleistungen abnehmen und prüfen (siehe Artikel 17. Garantie). Wenn diese Waren vom Teilnehmer abgelehnt werden oder sich die Lieferung als unmöglich erweist, werden die Waren von SUP & SURF/ HOP & GO auf Kosten und Risiko des Teilnehmers gelagert. Die Kosten für die Lagerung gehen zu Lasten des Teilnehmers. SUP & SURF/ HOP & GO wird Erfüllung verlangen, behält sich aber das Recht vor, ohne gerichtliche Intervention vom Vertrag zurückzutreten, unbeschadet des Rechts von SUP & SURF/ HOP & GO auf Schadensersatz.

Artikel 15. Zusätzliche Bedingungen für den Vertrag zur Ausführung des Vertrages (Reparatur, Wartung, Schadensbegutachtung)

15.1. Im Falle eines Abkommens oder der Bestimmungen von Artikel 2.1. Der Teilnehmer kann vor oder bei Erteilung des Reparaturauftrags die Angabe des Preises für die Arbeiten sowie des Zeitraums, innerhalb dessen die Arbeiten durchgeführt werden, verlangen, wenn die Reparaturarbeiten von SUP & SURF/ HOP & GO durchgeführt werden sollen. Der angegebene Preis und die Laufzeit sind Richtwerte, es sei denn, SUP & SURF/ HOP & GO vereinbart einen festen Preis und/oder eine feste Laufzeit. 15.2. Über die durchgeführten Arbeiten wird ein Einzelverbindungsnachweis ausgestellt.

15.3. Hat der Teilnehmer die Ware nicht innerhalb von drei Werktagen nach Unterrichtung über die Auftragsausführung abgeholt, ist SUP & SURF/ HOP & GO berechtigt, eine angemessene Gebühr für die Lagerkosten zu berechnen.
15.4. Die ersetzten Teile werden dem Teilnehmer nach Ausführung des Auftrags zur Verfügung gestellt, sofern er dies bei der Auftragserteilung beantragt hat. Dies gilt nicht für Teile, die für Garantieansprüche ausgesondert werden müssen. In diesem Fall werden die Teile zur Verfügung gestellt, nachdem die Gewährleistungsansprüche beglichen worden sind und der Teilnehmer mit diesen Teilen nachweisen möchte, dass die Gewährleistungsansprüche nicht oder (noch) nicht ausreichend beglichen worden sind. In allen anderen Fällen gehen die ersetzten Teile in das Eigentum von SUP & SURF/ HOP & GO über, ohne dass der Teilnehmer Anspruch auf eine Entschädigung hat. 15.5. Wenn SUP & SURF/ HOP & GO ein Schadensgutachten erstellt hat, wird dem Teilnehmer eine Provision in Höhe von 10% des ermittelten Betrages berechnet. Wenn der Teilnehmer SUP & SURF/ HOP & GO den Auftrag zur Schadensbehebung erteilt, entfällt die Rückvergütung von 10 % des geschätzten Betrags.

15.6. SUP & SURF/ HOP & GO ist berechtigt, den Auftrag oder Teile davon ohne Zustimmung des Teilnehmers an Dritte, die nicht bei SUP & SURF/ HOP & GO beschäftigt sind, weiterzugeben oder ausführen zu lassen.
15.7. SUP & SURF/ HOP & GO erfüllt den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und nach den Erfordernissen der guten fachlichen Praxis.
15.8. Der Teilnehmer sorgt dafür, dass SUP & SURF/ HOP & GO alle Daten, die SUP & SURF/ HOP & GO für die Erfüllung des Vertrages für erforderlich hält oder von denen der Teilnehmer vernünftigerweise annehmen kann, dass sie erforderlich sind, rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.

Artikel 16. Zusätzliche Bedingungen für den Vertrag über Lieferung und/oder Reparatur (Eigentumsvorbehalt)

16.1 Solange der Teilnehmer die ihm von SUP & SURF/ HOP & GO gelieferten Waren, Teile, Installationen und/oder ausgeführten Arbeiten nicht vollständig bezahlt hat, verbleiben diese auf Kosten und Gefahr des Teilnehmers, jedoch unbestritten im Eigentum von SUP & SURF/ HOP & GO. Die Lieferung erfolgt daher unter Eigentumsvorbehalt. Dieser Vorbehalt gilt für Ansprüche auf Rückzahlung aller Beträge, die SUP & SURF/ HOP & GO an den Teilnehmer im Rahmen einer Vereinbarung oder der Bestimmungen von Ziffer 2.1 gezahlt hat. der gelieferten oder zu liefernden Waren und/oder der im Rahmen der Lieferung ausgeführten Arbeiten sowie für Forderungen, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Verträge oder der Bestimmungen in Artikel 2.1 durch den Teilnehmer ergeben. 16.2 Verstößt ein Teilnehmer gegen eine Verpflichtung aus dem Vertrag oder gegen die Bestimmungen von Ziffer 2.1. SUP & SURF/ HOP & GO ist berechtigt, die verkauften Waren und/oder ausgeführten Arbeiten ohne weitere Inverzugsetzung zurückzunehmen; in diesem Fall wird der Vertrag ohne gerichtliche Intervention aufgelöst, unbeschadet des Rechts von SUP & SURF/ HOP & GO, gegebenenfalls gerichtlich oder außergerichtlich Schadenersatz zu fordern für alle von SUP & SURF/ HOP & GO erlittenen oder noch zu erleidenden Schäden, darunter erlittener Schaden, entgangener Gewinn, Zinsen, Transportkosten usw.
16.3 SUP & SURF/ HOP & GO behält sich das Recht vor, alle Gegenstände, Werkzeuge, Materialien, Fahrzeuge, Gelder, Wertpapiere, (Finanz-)Dokumente usw. des Teilnehmers, die sich unter irgendeinem Titel in seinem Besitz befinden, so lange einzubehalten, bis der Teilnehmer seinen finanziellen und sonstigen Verpflichtungen gegenüber SUP & SURF/ HOP & GO vollständig nachgekommen ist.

Artikel 17. Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Lieferung und/oder Reparatur (Gewährleistung)

17.1. SUP & SURF/ HOP & GO ist seinen Verpflichtungen nachgekommen, wenn die von ihm gelieferten Produkte die Anforderungen an die handelsübliche Qualität erfüllen. Handelt es sich um ein gebrauchtes Produkt, so wird dies dem Teilnehmer mitgeteilt, und der Teilnehmer erklärt, dass ihm dies bekannt ist und das Produkt den Anforderungen an die handelsübliche Qualität für gebrauchte Produkte entspricht.
17.2. Der Teilnehmer kann sich nur dann auf eine Garantie berufen, wenn er das Produkt in der vorgeschriebenen Weise verwendet. Dies ist in jedem Fall der Fall, wenn das Produkt in Übereinstimmung mit den Produktinformationen von SUP & SURF/ HOP & GO verwendet wird.

17.3. Die Garantie erstreckt sich nicht auf und/oder ist nicht gültig, wenn:
(a) Mängel, die durch die (strikte) Nichtbeachtung der Montage-, Betriebs- und Wartungsanweisungen verursacht werden;
(b) Mängel, die dadurch entstanden sind, dass die Produkte anormalen, unvorhersehbaren Bedingungen ausgesetzt wurden oder durch eine anderweitig nachlässige und/oder unsachgemäße Handhabung der Produkte;
(c) Mängel, die auf die übliche Abnutzung des Produkts zurückzuführen sind;
(d) Mängel, die sich aus der Anwendung staatlicher Vorschriften über die Art oder Qualität der verwendeten Materialien ergeben;
(e) Mängel, die sich aus der Verwendung von Produkten, Materialien, Gütern, Arbeiten und/oder Konstruktionen ergeben, die auf ausdrücklichen Wunsch/Anweisung der Gegenpartei verwendet oder eingesetzt wurden;
(f) Mängel, die durch die Verwendung von Teilen Dritter entstehen;
(g) Der Teilnehmer ist gegenüber SUP & SURF/ HOP & GO in Verzug;
(h) Der Teilnehmer hat SUP & SURF/ HOP & GO nicht die Möglichkeit gegeben, den Mangel innerhalb von 10 Arbeitstagen nach dessen Entdeckung zu untersuchen;
(i) Ein Jahr nach Ablauf der Lieferfrist.
17.3. SUP & SURF/ HOP & GO übernimmt keine Garantie für die Funktionsfähigkeit und/oder Anwendbarkeit von Produkten, die der Teilnehmer an Dritte liefert oder weiterliefert, oder von Produkten, die der Teilnehmer verarbeitet und anschließend an den Teilnehmer liefert oder weiterliefert.